Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Gemeinde Lindlar Hundesteuer. Dafür müssen die Hunde von ihren Halterinnen und Haltern angemeldet werden.
Leider musste in der Vergangenheit festgestellt werden, dass nicht alle der Pflicht zur Anmeldung ihrer Vierbeiner nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit plant die Gemeinde Lindlar noch für das laufende Jahr eine Hundebestandsaufnahme. Hintergrund ist, dass davon auszugehen ist, dass seit der letzten Zählung im Jahr 2012 wieder einige Tiere leider nicht bei der Gemeinde Lindlar angemeldet wurden. Die letzte Bestandsaufnahme hat bedauerlicherweise gezeigt, dass solche Überprüfungen in gewissen Abständen erforderlich sind.
„Das Versäumnis einer Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und muss entsprechend verfolgt werden“, appelliert die Gemeindeverwaltung an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Tiere beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung oder auch beim Fachbereich Abgaben und Gemeindekasse rechtzeitig vor Beginn der Zählung auch noch rückwirkend zu melden. Wer seinen „schwarzen Hund“ jetzt noch anmeldet, der braucht allerdings keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. Die Anmeldung ist auch online über das Serviceportal der Gemeinde Lindlar möglich: https://www.lindlar.de/buergerinfo-und-service/wo-finde-ich-was/anliegensuche/anliegen-details/details/hunde.html.
Es ist beabsichtig, die Bestandsaufnahme durch ein von der Gemeinde Lindlar beauftragtes Unternehmen durchführen zu lassen. Die Mitarbeitenden dieses Unternehmens werden alle Haushalte im Gemeindegebiet aufsuchen und eine Befragung nach im Haushalt gehaltenen Hunden durchführen. Dabei tragen die Mitarbeitenden sichtbar eine von der Gemeinde ausgestellte Legitimation. Die Wohnungen werden nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Wenn ein nicht gemeldeter Hund ermittelt wird, ist mit einer rückwirkenden Hundesteuerfestsetzung sowie der Verhängung einer Geldbuße zu rechnen.